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Einleitung zum Konkubinat

Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein.

Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen Nachlass- und Vorsorgeplanung.

Illustration: Konkubinat

Sorgerecht im Konkubinat:
Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge wird erweitert

In Zukunft soll die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern des Kindes. Aktuelle Informationen zur Revision der Gesetzeslage zum gemeinsamen Sorgerecht finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden

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