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Übersicht: Konkubinat oder Ehe?

Ehe Konkubinat
Persönliche Gesichtspunkte Religion Wertung Wertung
Wertvorstellungen Wertung Wertung
Romantik Wertung Wertung
Rechtliche Grundlagen Strafrechtliche Folgen für Unverheiratete Weggefallen
Gegenseitige Beistandspflicht Ja Keine
Beurteilung von Streitfällen Ehe- und Ehegüterrecht; ev. alle andere Rechtstitel
  • einfache Gesellschaft
  • Auftragsrecht
Gemeinsame Kinder Name Gemeinsamer Familienname Familienname der Mutter
Bürgerrecht Wenn ein Elternteil Schweizer, Kind Schweizer Bürgerrecht

Seit 1.1.2000: Kind einer unverheirateten Ausländerin:
Schweizerbürgerecht, wenn Kindsvater

  • Schweizer
  • Kindsverhältnis anerkannt oder gerichtlich freigestellt
Sorgerecht Gemeinsames Sorgerecht

Sorgerechte bei Kindermutter; Ausnahme: seit 1.1.2000: gemeinsames Sorgerecht bei VB-Bewilligung; Grundlage

  • Sorgerechts-
    vereinbarung
  • Unterhalts-
    kostenteilung
Ausländer-
fragen
Familiennachzug Gesuch um Familiennachzug Kein Familiennachzug
Niederlassung Nach 5 Jahren Ehe: Anspruch auf Niederlassung Keine Niederlassungs-
vorteile
Schweizer Bürgerrecht Nach 3 Jahren Ehe + 5 Jahre Aufenthalt in CH: erleichterte Einbürgerung Keine Einbürgerungs-
vorteile
Steuern Einkommens- und Vermögenssteuer Gemeinsame Besteuerung (Progressionsnachteile bei Steuertarifen) Einzelbesteuerung (Progressionsvorteil bei Steuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer Je nach Kanton, oft Steuerbefreiung oder niedriger Steuertarif infolge Ehegattenstellung Je nach Kanton, oft kein Partnerprivileg und daher höchster Tarifsatz (für Nichtverwandte)
Sozialhilfe Ja (Familienbudget) Noch nicht gefestigtes Konkubinat: Nein
Stabiles Konkubinat (5 Jahre Dauer oder gemeinsame Kinder): Ja (Praxis der Sozialbehörden)
Erbrecht Ehegatte hat Erbanspruch, pflichtteilsgeschützt

Konkubinatspartner hat weder Erb- noch Pflichtteilsanspruch.

Für letztwillige Begünstigung ist ein TESTAMENT notwendig! Oft sind Pflichtteile Dritter (Eltern, Kinder aus anderer Ehe) zu beachten.

Vorsorge AHV-Rente

Tiefere Rente als Konkubinatspaare (Ehegattenrechte / Plafonierung);

Anspruch auf Witwen-/Witwer-Rente

Einzelrenten (gesamthaft höhere Renten als Ehepaar-Rente); keine Witwen-/Witwer-Renten
Waisenrente Zivilstand der Eltern ist ohne Einfluss auf die Waisenrente Zivilstand der Eltern ist ohne Einfluss auf die Waisenrente
Pensionskasse

Ehegatte erhält unter folgenden Voraussetzungen eine Rente:

  • mind. 45 Jahre +
  • mind. 5 Jahre Ehe oder
  • Versorgung Kind

Reglement der Pensionskasse bestimmt allg. Gleichstellung der Konkubinatspartner mit Ehepaaren

Allfällige Vorsorgelücke müsste über eine Lebensversicherung (3.Säule [3a / 3b]) geschlossen werden

Uneinigkeit / Trennung / Scheidung Uneinigkeit

Anrufung Eheschutzrichter

Vorsorgliche Massnahmen:

  • Festlegung Unterhaltsbeiträge
  • Entzug eheliche Vertretungsbefugnis
  • Kontosperre
  • Gütertrennung

Liquidation einfache Gesellschaft

Folgen:

  • Vorsorgelücke
  • Kein Anspruch auf Unterhaltsbeiträge
Trennung
  • Anordnung räumlicher Trennung
  • Festlegung der Trennungsfolgen
Einvernehmliche Regelung notwendig
Ehescheidung Anrufung Gericht (nach Trennungsfrist):

  • gemeinsames Begehren
  • gegen den Willen eines Ehepartners

Diese Übersicht als PDF zum Download:

Übersicht: Ehe oder Konkubinat? (PDF, 80 KB)

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