Einleitung
Die schweizerische Gesetzgebung kennt kein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Lebenspartner. Es stellt sich deshalb für alle Konkubinatspaare die Frage nach den Massnahmen zur finanziellen Absicherung im Todesfall.
Zunächst wird die Situation für die Konkubinatspartner umschrieben, dann werden die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts und des Pflichtteilsrechts und schliesslich die Gestaltungsmöglichkeiten für Konkubinatspaare dargelegt.
- Kein gesetzliches Erbrecht für Konkubinatspartner
- Gesetzliches Erbrecht / Pflichtteilsrecht
- Erbrecht bis 31.12.2022
- Erbrecht ab 01.01.2023
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Lebzeitige Zuwendungen
- Lebensversicherungen
- Begünstigungen von Todes wegen