Das Konkubinat ist als Institut nicht gesetzlich geregelt, obwohl es eine Rechtswirklichkeit darstellt und in verschiedenen Rechtsgebieten von Bedeutung ist bzw. Rechtsfolgen nach sich zieht, wie die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft.
Vorausgesetzt wird allgemein das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt.
Das Konkubinat hat Reflexe auf andere Rechtsbereiche. So stellt das Recht verschiedener Bereiche auf das Vorliegen eines „stabilen Konkubinats“ mit bestimmter Dauer des Zusammenlebens ab: