Zieht ein Partner beim anderen in dessen bestehenden Haushalt ein, bestehen zwei Abgeltungs-Möglichkeiten:
- Vereinbarung eines Pauschalbeitrags
- Bezahlung einer Untermiete
Es ist Sache der Konkubinatsparteien, zu entscheiden, was ihnen genehmer ist.
Informationen zu nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften / zum Konkubinat in der Schweiz
Zieht ein Partner beim anderen in dessen bestehenden Haushalt ein, bestehen zwei Abgeltungs-Möglichkeiten:
Es ist Sache der Konkubinatsparteien, zu entscheiden, was ihnen genehmer ist.