Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, zieht aber in verschiedenen Rechtsgebieten Rechtsfolgen nach sich.
Auf bestimmte vermögensrechtliche Verhältnisse wendet die Judikatur das Recht der „einfachen Gesellschaft“ (OR 530 ff.) an.
Informationen zu nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften / zum Konkubinat in der Schweiz
Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, zieht aber in verschiedenen Rechtsgebieten Rechtsfolgen nach sich.
Auf bestimmte vermögensrechtliche Verhältnisse wendet die Judikatur das Recht der „einfachen Gesellschaft“ (OR 530 ff.) an.