Situation bei Trennung:
Diese Konstellation birgt zahlreiche Tücken. Das Eigentum bleibt von einer Trennung grundsätzlich unberührt.
Für diesen Fall empfiehlt sich, vorgängig (d.h. zu «guten Zeiten») eine Vereinbarung zu treffen, zu deren Inhalt folgendes gehören sollte: Tragung der Zinsenlast (Hypotheken), Regelung für Trennung und Todesfall, gegenseitige Rechte und Pflichten (Unterhalt etc.). Allgemeine Regeln können für diesen Fall nicht leicht erstellt werden. Bei Regelungen auf den Todesfall hin, ist zu beachten, dass solche in der gesetzlichen Form der Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) verfasst werden.
Weiterführende Informationen
- Gesamteigentum
- Miteigentum
- Einfache Gesellschaft
- Verfügungen von Todes wegen