Wie hievor erwähnt, müssen langfristig und / oder vorsorgend denkende Konkubinatspartner die fehlenden gesetzlichen Schutzbestimmungen durch vertragliche Abreden oder Erklärungen zugunsten des andern Partners substituieren.
Schwerpunkte solcher individueller Abreden und Erklärungen betreffen:
- Konkubinatsvertrag
- Erwachsenenschutz
- Erwachsenenschutz
- Vorsorgeauftrag | erwachsenenschutz.ch
- Patientenverfügung | erwachsenenschutz.ch
- Vorsorge
- Erbrecht
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Auskunftsrechte
- Spitalaufenthalt
- Auskunft gegenüber Banken, (Sozial-)Versicherungen u.a.
- Vollmacht | vertretungsrecht.ch