Für Ehepaare hat der Gesetzgeber Rechte und Pflichten in der ganzen Gesetzgebung vernetzt und Automatismen zugunsten des anderen Ehepartners vorgesehen.
Die fehlende gesetzliche Regelung des Konkubinats einerseits und die gewollte Unverbindlichkeit der Lebensgemeinschaft andererseits führen dazu, dass Konkubinatspaare, insbesondere solche, die lange zusammenleben wollen oder schon lange zusammenleben, alle Aspekte eigens selber regeln müssen.