Einleitung
Die persönlichen Einnahmen jeden Partners gestalten sich dann als problemlos, wenn beide im Vollpensum externen Arbeiten nachgehen und gemeinsam den Haushalt durch Aufgabenteilung (Realleistung) führen.
Arbeitet ein Konkubinatspartner im Betrieb des andern mit oder geht nur ein Partner einer Erwerbstätigkeit nach und der andere führt im klassischen Rollenverständnis den Haushalt und ist für Kinderbetreuung zuständig, so ergeben sich Fragen nach der Art des Rechtsverhältnisses, der Entschädigung und der Sozialabgabenpflicht.