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Konkubinat

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Externer Arbeitsverdienst

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Externer Arbeitsverdienst, Konkubinat, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jeder Konkubinatspartner lässt seinen Arbeitslohn auf sein persönliches Bankkonto bzw. Postfinance-Konto bezahlen. – Die Löhne werden also nicht zusammengelegt.

Jeder Partner verwaltet sein Einkommen und sein Vermögen selber. Jeder bezahlt seine persönlichen Schulden und Auslagen selber.

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