Jeder Konkubinatspartner lässt seinen Arbeitslohn auf sein persönliches Bankkonto bzw. Postfinance-Konto bezahlen. – Die Löhne werden also nicht zusammengelegt.
Jeder Partner verwaltet sein Einkommen und sein Vermögen selber. Jeder bezahlt seine persönlichen Schulden und Auslagen selber.