Konkubinate sind im Sozialrecht in folgenden fünf Bereichen erläuterungsbedürftig betroffen:
- Keine Fürsorgepflicht für den anderen Partner
- Grundsatz: Keine gegenseitige Hilfe + Unterstützung
- SKOS-Richtlinien / Partnerunterstützung
- SKOS-Richtlinien / Alimentenbevorschussung
- Prämienverbilligung Krankenversicherung
- Opferhilfe