Damit ein Konkubinat in anderen Rechtsverhältnissen berücksichtigt wird, verlangt die Praxis eine „stabile Lebensgemeinschaft“.
Um von einer „stabilen Lebensgemeinschaft“ ausgehen zu können, wird eine „bestimmte Bestandesdauer der Gemeinschaft“ vorausgesetzt.
In folgenden Fällen wird eine Mindestdauer des Zusammenlebens bzw. eine stabile Gemeinschaft verlangt:
- Nachehelicher Unterhalt
- 5 Jahre: Aufhebung der Unterhaltspflicht
- > 3 Jahre: Sistierung der Unterhaltszahlungen
- Adoption
- 3 Jahre
- Sozialhilferecht
- 2 Jahre
- Säule 2 (berufliche Vorsorge)
- 5 Jahre
- Säule 3a (gebundene private Vorsorge)
- 5 Jahre: kinderlos
- > 2 Jahre: bei gemeinsamen Kindern
- Steuerrecht
- 5 Jahre
- Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- 5 Jahre
- Opferhilfe
- 4 – 5 Jahre
- Prozessrecht
- Stabile Lebensgemeinschaft
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Stabile Lebensgemeinschaft.