Informationen zu nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften / zum Konkubinat in der Schweiz
Unterschiede zur Verlobung
Das Verlöbnis ist das gegenseitige Versprechen, eine gemeinsame Ehe zu gründen.
Das Verlöbnis (auch Verlobung genannt) ist gesetzlich geregelt (Art. 90 ff. ZGB). Im Streitfall gelangt daher das Gesetz zur Anwendung.
Das Verlöbnis wird verbindlich durch das blosse Versprechen. Weitere Vorkehrungen (z.B. Feier, Mitteilung an Dritte) sind nicht nötig, können aber allenfalls beweisrechtlich relevant sein. Eine Mitteilung an Behörden erfolgt nicht; das Verlöbnis ist kein eigener Zivilstand.
Das Verlöbnis ist nur heterosexuellen Paaren zugänglich.
Das Verlöbnis bringt eine Treuepflicht, analog zu derjenigen in der Ehe, mit sich.