Auf Grund der (partiellen) Benachteiligung der Konkubinatspaare im System der Sozialversicherungen kann der Abschluss einer Lebensversicherung (oder einer Leibrente) sinnvoll sein. Die Versicherungen bieten heute individuelle, massgeschneiderte Lösungen.
Möglich ist z.B. auch eine „Leibrente auf zwei Leben“. Dadurch kann mittels einer einmaligen Kapitalleistung eine lebenslange Rente für beide Konkubinats-Partner erwirkt werden. Der Abschluss von Lebensversicherungen kann zudem aus erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Überlegungen Sinn machen.
Weiterführende Informationen
Ehegüterrechtliche sowie erb- und versicherungsrechtliche Begünstigung | bnlawyers.ch