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Konkubinat

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Wohnsitz

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Konkubinat, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, Wochenaufenthalt, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Wohnsitz jedes Konkubinats-Partners befindet sich an dem Orte, wo er sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält [vgl. ZGB 23 Abs. 1].

Auch Konkubinatspartner können wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Wohnsitzes nicht zugleich an mehreren Orten ihren Wohnsitz haben [vgl. ZGB 23 Abs. 2]. Dagegen ist ein Wochenaufenthalt denkbar und zulässig; das Wochenaufenthalts-Domizil ist aber kein Wohnsitz im Sinne des Gesetzes [ZGB 23 ff.].

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