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Konkubinat

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Zwangsvollstreckungsrechtliches

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Konkubinat, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, Zwangsvollstreckungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Hinsichtlich des Betreibungsrechts (SchKG) schaffen folgende beiden Aspekte immer wieder Verunsicherung unter betroffenen Konkubinatspartnern:

Existenzminiumumsberechnung

Bei der betreibungsrechtlichen Pfändung eines Lebenspartners (Schuldner), welcher in einem „stabilen Konkubinat“ lebt, für die Ermittlung des unpfändbaren Betrags im Sinne von SchKG 93 („Existenzminimumsberechnung“) der hälftige Ehegatten-Grundbetrag eingesetzt werden (vgl. auch BGE 130 III 767 f., Erw. 2.4; BGE 128 III 159, Erw. 3b).

Im Sinne der Gleichbehandlung und im Gläubigerinteresse rechtfertigt es sich, den Umstand zu berücksichtigen, der schuldnerische Konkubinatspartner von bestimmten Kosteneinsparungen der Lebensgemeinschaft profitiert.

Ein „stabiles Konkubinat“ wird in der Praxis in folgenden Fällen angenommen:

  • Dauernde, ehe-vergleichbare Hausgemeinschaft (vgl. BGE 130 III 767 f., Erw. 2.4)

Literatur

  • HAUSHEER HEINZ / GEISER THOMAS / AEBI-MÜLLER REGINA, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Eheschliessung, Scheidung, Allgemeine Wirkungen der Ehe, Güterrecht, Kindesrecht, Erwachsenenschutz, eingetragene Partnerschaft, Konkubinat, 5. Auflage, Bern 2014, FN 8, N 03.55

Unterstützungsleistungen an den andern Partner

Leistet ein Konkubinatspartner (Schuldner) an seine nichteheliche Lebenspartnerin finanzielle Unterstützungsleistungen, so zählen diese Zahlungen nicht zu seinem Notbedarf. Der schuldnerische Lebenspartner zählt in rechtlicher Sicht nicht zur Familie der unterstützungsbedürftigen Partnerin (vgl. BGE 106 III 16, Erw. 3d).

Anders wäre dies nur dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind (vgl. BGE 106 III 16, Erw. 3d).

Literatur

  • HAUSHEER HEINZ / GEISER THOMAS / AEBI-MÜLLER REGINA, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Eheschliessung, Scheidung, Allgemeine Wirkungen der Ehe, Güterrecht, Kindesrecht, Erwachsenenschutz, eingetragene Partnerschaft, Konkubinat, 5. Auflage, Bern 2014, FN 8, N 03.53

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