Steuern
Einkommens- und Vermögenssteuer
Ehegatten werden gemeinsam besteuert. Dies hat wegen der progressiven Steuertarife zur Folge, dass Ehegatten härter besteuert werden als Partner im Konkubinat, weil die Einkommen der Ehegatten addiert werden. Dieser Umstand ist seit längerem im Visier der Politiker und es sind Bestrebungen im Gange, die Besteuerung von verheirateten Paaren derjenigen von im Konkubinat lebenden Paaren anzugleichen. Teilweise liegt bereits eine leichte Privilegierung von verheirateten Paaren vor.
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonale bzw. kommunale Steuern. Entsprechend vielfältig ist die Ausprägung dieser Steuern in den verschiedenen Landesgegenden. Erbende Angehörige (Ehegatten, Nachkommen) sind von der Entrichtung dieser Steuern in der Regel befreit. Kein solches Privileg kommt Konkubinatspartnern zu. Einige Kantone haben diesen Umstand jedoch den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst und sehen auch für Konkubinatspartner ein solches Steuerprivileg vor (z.B. Kt. Zug). Es besteht diesbezüglich eine ähnliche Situation wie beim Zeugnisverweigerungsrecht.







